Estrich mieten

Estrich mieten

Gefällt Euch der Estrich und Ihr könnt Euch vorstellen hier selber ein Fest zu feiern? Der Estrich kann für private Feste und geschlossen Gesellschaften gemietet werden.

Öffentliche Anlässe zu veranstalten sind lediglich mit dem Einverständnis des Vereins Estrich möglich, dies ist jedoch die Ausnahme und nicht die Regel.

Einheimische oder Auswärtige

Es gibt 2 verschiedene Mietverträge, einen für Einheimische und einen für Auswärtige.
Einwohner der Gemeinde Drei Höfe haben eine Verbilligung bei der Grundmiete.

Nebst der Grundmiete für den Raum können diverse Extras dazu gemietet werden.

  • Normale Hausküche mit Industrie Abwaschmaschine, Geschirr und Gläser für rund 100 Personen
  • Musikanlage für DJ
  • Musikanlage / PA für Live Musik
  • Bühnenbeleuchtung
  • Kühlschränke ( Sind inbegriffen wenn Getränke über den Estrich bezogen werden. )
  • Zapfanlage für Offenbier
  • Getränke können über den Estrich bezogen werden, es ist aber kein Muss.

 

Mietverträge

für Einheimische

für Auswärtige

Wunschtermin noch frei?

Um herauszufinden ob Ihr Wunschdatum noch frei ist, können Sie den Terminkalender der Gemeinde unter folgendem Link anschauen.

https://dreihoefe.ch/freizeit_reservationen.php

 

Weil wir den so mögen wie er ist...

...und Ihn auch noch lange so weiterführen wollen, gibt es einige Hinweise die zu befolgen sind, wenn man im Estrich ein Fest machen will.

Hinweise:

  • Der Mieter ist für sämtliche notwendigen Bewilligungen selber besorgt.
  • Zum benützten Raum ist Sorge zu tragen. Gegenstände die während dem Gebrauch beschädigt werden, werden ersetzt und dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Der Raum ist unmittelbar nach der Benützung einwandfrei zu reinigen.
  • Nachreinigung wird ohne Rücksprache durch den Vermieter vorgenommen und in Rechnung gestellt.
  • Die Kosten werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
  • Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages akzeptiert der Mieter die aufgeführten Punkte sowie die Kosten im Sinne eines Mietvertrages nach Art. 253 ff OR.
  • Der Estrich darf nur für private Anlässe genutzt werden. ( geschlossene Gesellschaft )
  • Der Estrich muss im Winter separat geheizt werden. Die Kosten trägt je nach Menge des Verbrauches der Mieter.
  • Das Abbrennen von Feuerwerken benötigt eine Bewilligung der Gemeinde ( 1 Monat im Voraus )
    Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerken nicht erwünscht.
  • Der Notausgang darf nur im Notfall genutzt werden, er darf nicht als Ein- und Ausgang und auch nicht als Raucherecke genutzt werden!!!
  • Ab 20.00 Uhr darf der Park hinter dem Haus nicht mehr benutzt werden.
  • Ab 22.00 Uhr müssen alle Fenster und Türen geschlossen sein, die Lautstärke der
    Musikanlage ( Bass ) ist so einzustellen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.

Bitte denken Sie an unsere Nachbarn und halten Sie sich an die Hinweise !

Anfragen

Für Anfragen oder allgemeine Fragen können Sie sich an Michael Frei wenden.

mitch@agroplanungen.ch / info@estri.ch

Telefon 079 321 91 84